Stellplätze und parken im Ort

Nicht nur in Kochel, nein, landesweit ein „brutales Problem“.
   Per Dekret = Anordnung der Regierung, werden Vorschriften und Regeln erlassen (infolge unfähiger Zukunfts-Planung), die uns Bürgern die „Versäumnisse der Regierenden“ auflasten.  Zum Beispiel:
Parken im Ortsbereich, was eigentlich in einer ordentlichen Orts-/Bauplanung zu regeln wäre.  („Wer Straßen baut wird Verkehr ernten“. Ein bekannter Spruch von Spinnern? )
Fakt ist unser innerörtliches Straßen und Wegenetz: Hier kann und darf man seinen PKW Anhänger, Boot, WoMo parken und dauerparken, sofern der gesetzliche Mindestabstand 3,05m zur Restbreite der Straße eingehalten und keine weiteren Regeln/Verbote dagegenstehen.
Die Stellplatzregelung, die von dieser Regierung geändert wird. Egal ob 1, 2 oder 3 Stellplätze auf eigenem Grund bisher gefordert waren, künftig entfällt das.
Wo also parken dann die Autos –  da gibt es mehr Möglichkeiten:
a. In Tiefgaragen, deutlicher Kosten-Mehraufwand auf eigenem Grund,
b. auf gemeindlichen Parkplatzflächen gegen Monat / Jahresgebühr oder
c. in Parkhäusern gegen Gebühr, was ja alles möglich wäre,
d. Stellplatzablöse mit üblicherweise € 12.000 bis 20.000 ist auch möglich,
wenn kein Stellplatz vorhanden ist oder geschaffen werden kann.
e. Straßengrund-Abtretung
in engen, schmalen Straßen bei beantragten Bauvorhaben sind ein heikles Thema, da die Preise zwischen Baugrund z.Zt. € 800-1200 und Straßengrund-Abtretung stark unterschiedlich sind.  –  Was also tun?

Wer auf öffentlichem Straßengrund seinen PKW, Anhänger, WoMo o.ä. in Ermangelung eines geregelten Stellplatzes abstellt, wird Probleme bekommen, da er zumindest die Leichtigkeit des Verkehrs für Ver- und Entsorgungsfahrzeuge wie Müll, Gas, Heizöl, Pellets etc. behindert, und Notfahrzeugen wie Feuerwehr, Polizei, Notarzt und Sanka deren Hilfeeinsatz zum Teil verunmöglicht, was Leben und Sachwerte kosten kann.
Für den gewerblichen Bereich „Parken und Abstellen“ gibt es Gewerbegebiete. Für unsere Tages- und Feriengäste die mit PKW anreisen gibt es Regelungen, ebenso für anreisende Busunternehmen, für die Bus-Parkplätze vorgehalten sein sollten.

Zuletzt ist das auch ein Thema zur Gleichbehandlung in der Betrachtung derer, die ordentlich ihre „Gerätschaften“  abstellen und denen, die rigoros/rücksichtslos auf Kosten der Allgemeinheit auf privatem/öffentlichen Grund parken nach dem Motto: ja wo soll ich mich denn sonst hinstellen?

Abfall und Toiletten in Kochel am See

Abfall-Behälter und die Gemeinde Kochel                                                       17.07.2025

Vor langen Jahren hat der Gemeinderat beschlossen, keine Abfallbehälter im Gemeinde/Orts-Bereich aufzustellen. Damals war man der Auffassung, dass (möglichst) jeder Besucher seinen Abfall – selbstmitgebracht oder im Ort erworben- auch wieder mit heimträgt und ordnungsgemäß entsorgt. Eigentlich ein guter Gedanke.

Aber das scheint nicht zu fruchten, wie z.B. dieses Bild vom Walchensee zeigt:

Dieses Bild ist nur eines von vielen Beispielen, wie „Notdurft“ Baustellen-Toiletten benützt werden.
Wie man sieht ist der „Stuhlgang“ schon ein Hygiene-Akt der besonderen Art und der Restraum dieser beengten Toilette, noch ein willkommener Ablageort für jeglichen Müll. Da sich die bisherige Vorstellung der Müllentsorgung offensichtlich nicht bewährt hat, konnte der Gemeinderat überzeugt werden, Abfallbehälter, teils in Kombination mit Hunde-Toiletten, vorerst an neuralgischen Stellen im Ort aufzustellen. Verstärkt mit Umwelt-Hinweisen und Durchsagen im Rundfunk hofft man, dass diese Spezies von Menschen sich entsprechend den ausgegebenen Slogans    #NaturschutzBeginntMitDir
oder wie im Beispiel:  #walchensee #weilshierschönist #natursollschönbleiben

TRIMINI


mit Kanalisation Kristall-Therme Zufahrt und Parkplätze       10.07.2024

Nach der nahezu-Fertigstellung der Trimini-Straße haben sich offensichtlich verschiedene Dinge geändert. Der Straße entlang ist absolutes Halteverbot auf beiden Seiten der Zufahrt zur Kristall-Therme beschildert. Der Bus-Halt mit Wende-Hammer ragt seeseitig in die Liegewiese hinein. Und ab hier ist der gesamte „Trimini-Parkplatz“ als Privateigentum ausgeschildert mit dem Hinweis, widerrechtliche Parker werden kostenpflichtig abgeschleppt. Die linke Parkplatzseite bis hinter zum Seeweg ist für Wohnmobile ausgeschildert. Ein Nachtparkverbot gibt es nicht mehr.
Nach der Einfahrt zum Trimini rechts und bei den Tennisplätzen links, ist Parken bis 4 Std mit Parkscheibe erlaubt.
Die Benützung der in diesem Bereich aufgestellten „Notfall-Toiletten“ ist offensichtlich nicht geregelt, ebenso die Straße vor und nach dem Privat-Parkplatz hinsichtlich Straßenunterhalt und Entsorgung der Toiletten.
Daraus folgt, dass dieser Bereich, Straße samt Parkplätzen mit WoMo-Stellplätzen an den privaten Betreiber der Kristallbäder Gruppe, anscheinend längst verkauft ist, was so, wie im immer noch geheimen PPP-Vertrag, damals festgelegt wurde.

Heute, 10 Jahre später, stellt sich das „Trimini-Gelände“ so dar, dass nach dem Neubau der Triministraße durch die Gemeinde, das Entrée -die Zufahrt zur Kristall Therme- jetzt wesentlich aufgewertet/aufgehübscht wurde und somit deutlich einladender für Gäste/Besucher ist, als zuvor. Auch der anliegende Bauhof der Gemeinde wurde ansehnlich geordnet umgestaltet, ebenso die Parkplätze im Umfeld. Was „fehlt“ ist die Ersatzpflanzung der abgesägten Bäume entlang des Fußweges zur Therme.

Der geplante WoMo-Stellplatz oder WoMo-Hafen für 95 Plätze, wie er neuerdings bezeichnet wird, ist immer noch in der Schwebe, es fehlt die Genehmigung, da der „Baugrund“, nämlich die darunter liegende Haus-(Giftmüll-) Deponie erst noch im 2. Bauabschnitt mit Kanalsisation zur Entsorgung zu bearbeiten ist.
Zudem hat der Gemeinderat jüngst (überraschend?) festgestellt, dass durch die Umgestaltung des Trimini-Arials, so gut wie keine „Festplatz“-Fläche nebst Parkraum  für z.B. Busse der Tagesgäste und  Vereinsveranstaltungen, Fahnenweihe, Patronatstag usw. zur Verfügung sind.

Ein Blick zurück:
Nach dem damaligen Beschluss des Gemeinderates, das kommunale Bad zu veräußern, entwickelte sich folgendes Modell des „Bäder-Königs“ Heinz Steinhart als Möglichkeit des „Baderhalts“ an.

Verkehrslenkung 2024

Verkehrslenkung und Ingenieurskunst       21.06.24
Beides gehört m.E. zusammen und muss laufend den Erfordernissen angepasst oder besser zukunftsweisend vorgeplant werden. Aber da schein es zu haken.
Zum Beispiel: Die Kreuzung B11/St2062 und die „Leberkäs Ampel“ in Kochel, die zusammen STAUBILDEND sind.
Wäre die kleine Verkehrsinsel in der Kreuzung ½ bis 1 Meter nördl. verlegt, kämen die Fahrzeuge aus Richtung Schlehdorf beim rechtsabbiegen locker an den Linksabbiegern vorbei, was jetzt, weil zu eng und mangelndem Einordnen, nicht möglich ist.
Nach dem Abbiegen kommt die Ampel als Querungshilfe für Fußgänger, die bei dickem Verkehr wieder für Stop sorgt, quasi für „Blockabfertigung“ des eng fließenden Verkehrs. Nach dieser im Volksmund Leberkäs Ampel genannten Ampelanlage fließt der Verkehr zügig durch Kochel zum Kesselberg durch.
Diese Ampelanlage ist Verkehrsfluss gesteuert. Wenn die in der Straße verlegte Meßschleife viel Verkehr registriert, dauert es entsprechend recht lang, bis ein Fußgänger zum Überqueren GRÜN bekommt, was geändert werden könnte. Nach GRÜN für Fußgänger und ROT für Fahrzeuge dauert es auch recht lange, bis für Fahrzeuge wieder auf freie Fahrt geschaltet wird, wobei man links und rechts längst keinen Fußgänger mehr sieht, aber noch wartend vor ROT steht.
Nun gut, es kommt Bewegung in die Denke der Verkehrsexperten (die wie der Presse zu entnehmen ist) vorerst mit in die Fahrbahn eingelassenen Meßschleifen erheben wollen, wo viel Verkehr zu Staubildung führt. Na dann viel Spaß  

Wiesenbrüter-Schutz?

Wiesenbrütergebiet LKM           19.06.24
Dieses Gebiet soll Schutz für Heimische- und Wintergast Vogelarten bieten, vom 20. März bis 15. Juli und gilt vornehmlich als Betretungsverbot laut Auflistung in Karte und Flyer. Ausgenommen ist die landwirtschaftliche Nutzung der Wiesen in der Aufwuchszeit.
„Unsere Natur kann nur mit Ihrer Hilfe erhalten werden“ denn ‚“Naturschutz beginnt mit Dir“, so steht es geschrieben.
In dieser Zeit verzichtet der Landwirt/Grundstücksbesitzer auf die Bewirtschaftung von Wiesen und Feldern im Schutzgebiet, heisst es weiter.
Im Plan mit Legende sind rot markiert die verbotenen Wege innerhalb und außerhalb der Schutzgebiete eingetragen, auch ein Segelflugplatz ist mitten drin.
Sicher wäre Naturschutz wichtig, so wie in der Entstehungsgeschichte der Loisach-Kochelsee-Moore beschrieben ist, was u.a. anscheinend der mehr als 1000-jährigen landwirtschaftlichen Nutzung zu verdanken sei.
Nur, was ist wirklich in diesem Gebiet entstanden? Unübersehbar Grünflächen auf entwässerten Wiesenflächen, die nur noch zur intensiven Grasfutter-Produktionsfläche umgebaut wurden und werden.
Anscheinend dient das als Begründung eines Betretungsverbots, damit zu jeder Tages-und Nachtzeit dort gearbeitet werden kann, was auch unschwer zu erkennen ist.
Naturschutz ist nur vorgeschoben.
Der Mut zum klaren Bekenntnis, die schützenswerten Feuchtflächen verloren zu haben, fehlt eindeutig und ist politisch nicht gewollt!
Wenn schon – denn schon wäre es angebracht, den Tatsachen ins Auge zu schauen und diese Pseudo-Schutzflächen als Landwirtschaft-Futter-Produktionsflächen auszuweisen, sie möglichst einzugrenzen/-zäunen und mit Schranken diese Futterbetriebsflächen mit Zugangsschranken zu sperren, wie es bei anderen Wirtschaftsbetrieben der Fall ist.
Das schont die Landwirte ebenso, wie die Naturapostel, wobei die „Ämter“ auch außen vor wären.

 

Bauhof und Verstärkeramt

Bauhof und Verstärkeramt – eine kurze Betrachtung

Der alte, bisherige Bauhof entstand seinerzeit aus Notwendigkeit als „geduldeter Schwarzbau“ und wuchs mit den auflaufenden Erfordernissen zur heutigen Größe am immer noch gleichen Platz an. Es gab verschiedene Standort-Überlegungen. Zuletzt war ein ausreichend großer Platz am Unteranger gefunden, mit Mehrheitsbeschluss des damaligen GMR. Im Zuge der Zeit wurde dieser Grund umgenutzt, es sind Wohnungen dort entstanden.
Mit dem alten V-Amt glaubte man ein geeignetes Areal für einen neuen Bauhof etc. gefunden zu haben. Es gab und gibt die allseits bekannten Probleme mit diesem Objekt, es liegt seit Jahren brach und es ist kein Ende zu sehen. Da auch dieser Komplex den Kochler Haushalt belastet, wird jetzt in 2024 unter einem neuen Bürgermeister nach weiteren oder anderen Lösungen geforscht.
Den Bauhof als Neubau an alter Stelle zu errichten, war schon nicht schlecht gedacht. Schließlich ist der Standort-Grund über Jahrzehnte anerkannt-erprobt standfest, wurde aber halt nicht konsequent geplant.  Die „Plan-Idee“, das V-Amt samt Areal für den Bauhof mit „Mehrfachnutzung“ zu kaufen, bringt nur „sozialen Sprengstoff“: Wohnungen, Obdachlose, Jugend und Vereine, Werkverkehr, Lärmbelästigung, Parkplatz, sowie notwendige Bauhof-Lager und Materialien unter einem Dach, war und ist Wunschdenken.
    Vorstellbar wäre allenfalls ein Bauhof mit Räumlichkeiten für Polizei und BRK an diesem Standort, gegenüber der schon vorhandenen Feuerwehr. So ein Umzug wäre echt sinnvoll, wo man doch weiß wie gefährlich die Rettungseinsätze vom jetzigen Standort starten, an der sehr beengten Kalmbachstraße, teils zugeparkt, mit Tatü und Blaulicht schwer einsehbar, dann in die B11 rechst oder links einmündend!
Da wären der Bauhof mit Polizei und BRK, gegenüber die FFW  wesentlich besser plaziert – ohne „sozialen Sprengstoff“ wie zuvor beschrieben. Auch für diese Kombination gäbe es Förderung und Zuschüsse.
Die Variante am alten Standort ist gut vorstellbar– vorrübergehender Ausweichplatz während der Bauzeit ist am Triminigelände reichlich vorhanden.
Das V-Amt Areal gewinnbringend? zu verkaufen wäre eine sinnvolle Option, um den gebeutelten Kochler Haushalt etwas zu entlasten. Schließlich gibt es in der Gemeinde noch einige weitere „mittelbindende“ Belastungen, die noch sorgfältig untersucht werden müssten.